Für den Bachelorstudiengang werden insgesamt drei unterschiedliche Verträge geschlossen:
a) Rahmenvertrag:
Der Rahmenvertrag wird zwischen dem Ausbildungsunternehmen und der Leibniz-Akademie geschlossen. Das Ausbildungsunternehmen erklärt darin, dass es dem/der Studierenden die betriebspraktischen Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß des Ausbildungsrahmenplans des jeweiligen Berufsfeldes vermittelt.
- Berufsfachrichtung Industrie
- Berufsfachrichtung Bank
- Berufsfachrichtung Handel/Dienstleistung
- Berufsfachrichtung Versicherung
- Berufsfachrichtung Touristik
b) Ausbildungsrahmenplan:
Der Ausbildungsrahmenplan wird ebenfalls zwischen dem Ausbildungsunternehmen und der Leibniz-Akademie geschlossen. Er beinhaltet die funktionsübergreifenden und funktionsbezogenen Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsfeldes sowie die Inhalte der Praxisreflexionen.
- Berufsfachrichtung Industrie
- Berufsfachrichtung Bank
- Berufsfachrichtung Handel/Dienstleistung (Büro)
- Berufsfachrichtung Handel/Dienstleistung (Groß- und Außenhandel)
- Berufsfachrichtung Versicherung
- Berufsfachrichtung Touristik
c) Ausbildungsvertrag:
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildungsunternehmen, in dem der/die Studierende seine/ihre Ausbildung absolviert und dem/der Studierenden selbst geschlossen. Der Ausbildungsvertrag enthält u. a. Angaben zum Gegenstand und Ziel der Ausbildung, Ausbildungs- und Probezeit, Pflichten des Ausbildungsbetriebes, Pflichten des/der Auszubildenden, Vergütung und sonstige Leistungen, Arbeitszeit und Urlaub sowie Kündigungsmodalitäten.


